1. Alle Lieferungen und Leistungen bleiben bis zu deren vollständigen Bezahlung Eigentum unserer Firma. Wir behalten uns das Recht der Rückholung unseres Eigentums hieraus vor.
2. Alle von uns beauftragten Firmen haben die Pflicht, sich über unsere AGB zu informieren. Verstöße gegen diese werden mit hier angegebenen Sanktionen oder Strafgeldern geahndet. Falsch-, Schlecht- oder Nichtleistung auszuführender Tätigkeiten werden nach einer Möglichkeit der Nachbesserung oder bei Ablehnung dieser Tätigkeit auf Kosten dieses Nachunternehmers ausgeführt oder nachgebessert, dies kann den vereinbarten Entlohnungsbetrag des ursprünglich ausführenden Nachunternehmers, welcher die Umstände zu vertreten hat, bis zum 2,5-fachen übersteigen.Dieser Betrag wird sofort und unmittelbar von etwaig bestehenden Forderungen gegen unsere Firmierung abgezogen und somit der entstandene Verlust, Schaden oder Mehraufwand damit ausgeglichen.
3. Jeder Nachunternehmer welcher wiederholt, das heißt mehr als 3 Aufträge für unsere Firma ausführt, tut dies wissentlich und mit Geschäftshintergrund, somit ist er sich bewusst, das er sich selbstständig über unsere AGB zu informieren hat und erkennt diese stillschweigend gleichzeitig an.
4. Jegliche Verträge, gleich welcher Art und Umfänge, sowie egal aus welcher Vertragsart sind vollständig und zur vollsten Zufriedenheit im Auftrag unserer Firma auszuführen. Bei Verstößen dagegen werden diese nach Punkt || geahndet. Wir erteilen Werk-, Werklieferungs- und Dienstleistungsverträge für all dies ausnahmslos gilt. Von uns vergebene Aufträge bedürfen nicht der Schriftform.
5. Knebel-, Betrugs- oder strafrechtlich nicht gestattete Verträge gelten von Anfang an als Nichtig, des Weiteren behalten wir uns rechtliche Schritte dagegen vor (Schadenersatz daraus).
6. Bei entstehenden Verbindlichkeiten gegen unser Unternehmen, gelten die Grundlagen des BGB = 30 Tage Zahlungsziel, nach der 1.Mahnstufe entstehen Bearbeitungsgebühren, nach der 2. Mahnstufe entstehen zusätzliche Schuldzinsen, welche gesetzlich geregelt sind in Höhe und Umfang. Alle Mehrkosten welche durch den Schuldnerverzug entstehen, müssen vom Schuldner getragen werden. Mit Erteilung der 2.Mahnstufe ergeht automatisch ein Mahnbescheid beim zuständigen Amtsgericht.
7. Leisten wir Lieferungen und Leistungen an und in Gebäuden und verbinden unser Eigentum mit diesen, behalten wir uns als Eigentümer bei Nichtleistung die Demontage unseres Eigentums vor (Eigentumsvorbehalt).
8. Sollte Personal unserer Firma ( auch Subunternehmer ) von unseren Vertragspartnern gegen unseren Willen oder Wissen auf Baustellen beschäftigt werden, ist eine unmittelbare Strafzahlung in Höhe von 20.000,00 € sofort und unmittelbar fällig.
9. Alle Nachunternehmer, welche mit uns Verträge schließen, erklären sich selbstverpflichtend und freiwillig bereit (im gegenseitigen Einvernehmen) auf Kontaktaufnahmen zu unseren Auftraggebern zu verzichten, auch dies wird als Vertragsbruch gegen Treu und Glauben gegen uns als Vertragspartner geahndet und mit einer Vertragsstrafe von 20000,00 € je Einzelfall belegt. Diese Ausgleichszahlung ist sofort fällig und (oder) mit Forderungen gegen unsere Unternehmung sofort verrechenbar.
10. Strafzahlungen gegen uns sind auf die Höhe der Auftragssumme begrenzt, wir machen vom Recht der Nachbesserung laut BGB grundsätzlich gebrauch.
11. Es gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, mit denen sich unser Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, sie aber dem Besteller bei einem von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen erteilt, so gelten auch dann nur unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, selbst wenn wir nicht Wiedersprechen. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.Wir sind berechtig, die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abzutreten.Die Vertragsbeziehung unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch und Handelsgesetzbuch. Gerichtsstand ist nach unserer Wahl der Sitz der Firma oder Frankfurt am Main.Befindet sich der Käufer uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.
Zur Geltendmachung der Rechte aus Eigentumsvorbehalt ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht erforderlich, es sei denn, der Debitor ist Verbraucher.
Sämtliche Zahlungen sind mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die VR FACTOREM GmbH, Ludwig-Erhard-Straße 30 – 34, 65760 Eschborn, zu leisten, an die wir unsere gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abgetreten haben. Auch unser Vorbehaltseigentum haben wir auf die VR FACTOREM GmbH übertragen.
Eine Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Käufer is ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf demselben Vertragsverhältnis oder die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.